AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Hausordnung des Nibirii Festival 2024
Stand: 2024-08-15
Geltung der AGB und Ticketkauf
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Nibirii GmbH regeln den Erwerb von Tickets sowie den Besuch der Veranstaltungen, die von der Nibirii GmbH eigenständig oder in Kooperation mit lokalen Veranstaltern durchgeführt werden. Beim Kauf von Tickets für eine Veranstaltung gelten zusätzlich die AGB unserer offiziellen Ticketpartner. Mit dem Erwerb eines Tickets erkennen Sie diese AGB sowie die zugehörigen Hausordnungen als verbindlich an.
Ticketverkauf und Altersbeschränkungen
Tickets sind über den offiziellen Ticketshop oder unseren Ticketpartner Ticketswap erhältlich. Die Abwicklung des Ticketkaufs unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung der Nibirii GmbH. Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Jugendliche unter 18 Jahren sind auch in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person nicht zum Besuch der Veranstaltung zugelassen. Dies gilt für alle Veranstaltungsbereiche einschließlich Konzerte und Campingflächen. Bei Einlass ist ein amtliches Ausweisdokument vorzulegen, um das Alter zu verifizieren.
Haftungsbeschränkungen des Veranstalters
Die Haftung des Veranstalters für jegliche Schäden ist grundsätzlich ausgeschlossen, außer bei Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In solchen Fällen ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Definitionen der Veranstaltungsbereiche
Der Begriff „Veranstaltungsgelände“ umfasst das gesamte Gelände inklusive Festival- und Campingflächen. Das „Festivalgelände“ bezieht sich speziell auf den Zuschauerbereich nach den Zugangskontrollen (Infield). „Campingflächen“ und „Parkflächen“ sind entsprechend ausgewiesene Bereiche für Camping bzw. Parken von Fahrzeugen.
Eintrittskarten und Einlassregelungen
Beim erstmaligen Betreten des Geländes werden Eintrittskarten entwertet und ein Armband ausgehändigt, welches als Einlassnachweis dient. Bei Wiederbetreten muss das unbeschädigte Armband zusammen mit der Eintrittskarte vorgezeigt werden. Ein Wiedereinlass ist nur bei Besitz eines Full-Weekend-Tickets möglich. Aus Sicherheitsgründen finden bei Einlass Kontrollen statt, einschließlich Körperkontrollen.
Regelungen zu Bild- und Tonaufnahmen
Auf dem Festivalgelände sind lediglich Kleinbildkameras und Mobiltelefone mit Kamerafunktion gestattet. Die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven und jeglicher Art von Videofunktion ist verboten. Ebenso sind Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräte nicht erlaubt. Besucher, die nicht zugelassene Geräte mitführen, müssen diese entweder zurücklassen oder gegen eine Gebühr in den bereitgestellten Schließfächern deponieren. Ansprüche gegen den Veranstalter bei Verlust dieser Geräte sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters vor.
Nutzungsrechte an Aufnahmen und Einwilligung der Besucher
Sämtliche Rechte an Ton- und Bildaufnahmen der Veranstaltung liegen für kommerzielle Zwecke ausschließlich beim Veranstalter. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters ist es niemandem gestattet, derartige Aufnahmen kommerziell zu nutzen, zu übertragen oder öffentlich zugänglich zu machen. Durch Betreten des Festivalgeländes willigen Besucher unwiderruflich in die unentgeltliche Nutzung ihres Bildnisses und ihrer Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen ein, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. Diese Aufnahmen dürfen in allen aktuellen und zukünftigen Medien genutzt werden.
Videoüberwachung
Das gesamte Nibirii Festival Gelände ist aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Eine offene Videoüberwachung ist an Stellen im Unternehmen, die für jeden Mitarbeiter und Besucher zugänglich ist, mit entsprechender Kennzeichnung erlaubt, sofern es dafür einen nachvollziehbaren Grund gibt. Der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen in und um das Festivalgelände gilt hierbei ebenso als ein besonders wichtiges Interesse (§4 (1), Satz 2 BDSG), wie der Schutz der Eigentumsrechte der Nibirii GmbH (§4 (1), Nr. 3 BDSG). Sämtliche Aufzeichnungen werden unverzüglich gelöscht, wenn sie zur Erreichung des oben beschriebenen Zwecks nicht mehr erforderlich sind, oder schutzwürdige Interessen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
Ausschluss von Besuchern und gesundheitliche Sicherheit
Der Veranstalter ist berechtigt, Besucher von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese Straftaten begehen, die Sicherheit anderer gefährden, sich nicht an die Anweisungen halten oder gesundheitliche Risiken wie eine Infektion darstellen könnten. Bei einem Ausschluss verliert das Ticket seine Gültigkeit und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder erneuten Einlass. Die Haftung des Veranstalters für Gesundheitsschäden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Besucher sollten die Nähe zu Lautsprecherboxen meiden und Gehörschutz verwenden, der an Informationspunkten kostenfrei erhältlich ist. Trotz aller Hygienemaßnahmen kann eine Übertragung von Krankheiten nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Regeln zur Nutzung und Weitergabe von Eintrittskarten
Der Besucher ist verpflichtet, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Jegliche/r gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf/Weitergabe der erworbenen Tickets ohne die vorherige Zustimmung durch die Nibirii GmbH ist verboten. Ein Weiterverkauf von Tickets ist nur über die Plattform www.ticketswap.de gestattet. Hierfür gelten die gesonderten Bedingungen von ticketswap.de. In jedem Fall ist der Weiterverkauf nur mit einem Preisaufschlag von maximal 20% zulässig. Bei einem Verstoß gegen die Preisvorgabe ist die Nibirii GmbH berechtigt das Ticket zu sperren. Eintrittskarten sind nach Entwertung persönlich und nicht übertragbar. Der Weiterverkauf der Tickets zu einem höheren Preis als dem aufgedruckten ist untersagt. Bei Verlust der Karte erfolgt kein Ersatz. Verstöße gegen diese Bedingungen führen zum Verlust der Zutrittsberechtigung ohne Entschädigung.
Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke
Dem Besucher ist bewusst, dass während des Festivalbetriebes insbesondere vor den Bühnen eine hohe Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere von Hörschäden, besteht. Die Nibirii GmbH bemüht sich durch geeignete technische Ausstattung und Lautstärkebegrenzung dafür zu sorgen, dass die Beeinträchtigung der Besucher durch den Schallpegel der Performances, die bei derartigen Veranstaltungen üblichen Werte nicht unzumutbar überschreitet. Es wird unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe von Lautsprecherboxen sowie einen Platz vor den jeweiligen Bühnen zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.
Ablauf der Veranstaltung/Programmänderungen
Die Nibirii GmbH hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung, die Länge und den Inhalt der einzelnen Darbietungen und übernimmt daher gegenüber dem Besucher hierfür keine Haftung. Das Ticket berechtigt zum Besuch des Nibirii Festival Geländes mit allen Stages. Im Fall von Programmänderungen, der Absage einzelner DJs oder Shows, Streichung einzelner Künstler aus dem Programm hat der Besucher daher keine Ansprüche gegen die Nibirii GmbH, solange der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Sets sind vom Besucher hinzunehmen. Nibirii GmbH wird etwaige Programmänderungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt auf seiner Webseite unter www.nibirii.com, in der Festival-App „Woov“, sowie den eigenen Social-Media-Kanälen bekanntmachen. Hieraus können seitens der Besucher keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn, die Nibirii GmbH handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz. Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort.
Absage, Abbruch oder Änderung der Durchführung der Veranstaltung/Höhere Gewalt
Bei Absage, Abbruch oder Änderung der Durchführung der Veranstaltung aufgrund von Ereignissen, die nachweislich außerhalb des Einflussbereichs der Nibirii GmbH liegen, wie z.B. höhere Gewalt (insbesondere Terrorakte, Attentate, Attentatsdrohungen, Krieg, Besucherkrieg oder kriegsähnlichen Ereignissen, Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Aufruhr und/oder innere Unruhen, Unwetter, Überschwemmung, Pandemien/Epidemien) und/oder im Falle einer behördlichen Absage aufgrund der vorgenannten oder anderer Ereignisse, gilt der nachfolgende Absatz.
Bei Absage, Abbruch oder Änderung der Durchführung sind die Parteien von ihren jeweiligen Vertragspflichten befreit. Der Rückerstattungsanspruchs des Besuchers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. Etwaige Schadenersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Im Fall der Absage der Veranstaltung aufgrund einer behördlichen Anordnung gleich welcher Art gilt der vorherige Absatz entsprechend. Dies gilt auch, wenn die Nibirii GmbH nach Abwägung aller Umstände zu der Einschätzung gelangt, dass die Veranstaltung abgesagt werden muss, insbesondere wegen einer Gefahr für Leib und Leben der an der Veranstaltung Beteiligten und/oder Besucher, aufgrund von Einreisebeschränkungen der an der Veranstaltung Beteiligten oder der Besucher oder wegen Vertragskündigungen durch Dritte, wie Subunternehmer, für die die Nibirii GmbH keinen Ersatz beschaffen kann.
Die Nibirii GmbH wird etwaige Absagen, den Abbruch oder die Änderung der Durchführung zum frühestmöglichen Zeitpunkt auf seiner Webseite unter www.nibirii.com, sowie den eigenen Social-Media-Kanälen bekanntmachen.
Camping- & Parkordnung
Die vollständige Campingordnung ist hier einzusehen.
Zeltflächen und Umweltschutz
Das Campieren ist ab Donnerstag, den 22. August 2024, ab 12:00 Uhr ausschließlich auf den entsprechend ausgeschilderten Campingflächen gestattet. Die Campingbereiche werden schrittweise je nach Bedarf geöffnet. Wildes Zelten außerhalb dieser Bereiche ist streng verboten und wird behördlich geahndet. Besucher sind verpflichtet, die Umweltschutzrichtlinien zu beachten und Müllvermeidung sowie korrekte Abfallentsorgung zu gewährleisten. Das Anlegen von Feuerstellen auf den Camping- und Badeseeflächen ist aufgrund hoher Brandgefahr untersagt.
Anreise, Parken und Zuteilung von Flächen
Besucher sind selbst für die Organisation ihrer Anreise verantwortlich und parken ihre Fahrzeuge auf eigenes Risiko. Das Parken außerhalb der genehmigten Bereiche ist verboten und wird behördlich verfolgt. Es ist zu beachten, dass mit Ausnahme der speziell ausgewiesenen Bereiche für Caravans und Besucher mit Behinderungen alle Badesee- und Campingbereiche getrennt sind. Die Einhaltung der Badesee- und Campingordnung sowie der Anweisungen des Ordnungspersonals ist verpflichtend. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Badesee- oder Campingplatz innerhalb einer gebuchten Kategorie. Die Zuteilung der Stellplätze erfolgt durch das Ordnungspersonal. Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit frei von Hindernissen bleiben.
Absage, Verlegung und Programmänderungen
Besucher sollten sich vor Reiseantritt auf unserer Webseite informieren, ob die Veranstaltung wie geplant stattfindet, da diese aus verschiedenen Gründen abgesagt oder verlegt werden kann. Bei Festivals können Programmänderungen auftreten. Im Falle einer Absage von Künstlerauftritten wird sich der Veranstalter um Ersatz bemühen, jedoch bestehen keine Ansprüche aufgrund der Absage einzelner Acts. Der Zugang zu Veranstaltungsbereichen mit begrenzter Kapazität erfolgt nach Maßgabe der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten. Bei Absage, Abbruch oder wesentlichen Änderungen der Veranstaltung beschränkt sich unsere Haftung auf die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte. Die Kosten für Reise und Unterbringung, die in Verbindung mit der Veranstaltung entstehen, trägt der Ticketinhaber selbst. Eine Erstattung dieser Kosten erfolgt nicht. Bei einer Absage aufgrund von Umständen, die außerhalb unserer Verantwortung liegen (z.B. höhere Gewalt o.ä.), wird versucht, die Veranstaltung nachzuholen und die Tickets behalten ihre Gültigkeit.
Sperrung und Räumung von Flächen
Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter bestimmte Bereiche des Festivalgeländes temporär oder dauerhaft sperren oder räumen. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines Teils des Ticketpreises. Anweisungen des Veranstalters oder seines Personals sind unverzüglich zu folgen, um Sicherheitsrisiken zu minimieren.
Witterungseinflüsse
Das Festival findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, die Veranstaltung bei Gefährdung durch extreme Wetterbedingungen zu unterbrechen oder abzusagen.
Aushänge und Anweisungen
Zusätzlich gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals. Die neuesten Informationen sind stets auf der offiziellen Webseite des Veranstalters und über die offizielle Festival-App Woov abrufbar.
III. Hausordnung Festivalgelände
Geltungsbereich der Hausordnung
Diese Hausordnung gilt für das gesamte Festivalgelände, welches den Zuschauerbereich nach den Zugangskontrollen zu den Bühnen (sogenanntes „Infield“) umfasst. Mit dem Kauf einer Festivaleintrittskarte und/oder dem Betreten des Geländes akzeptiert der Besucher diese Hausordnung. Die Nutzung von Park- und Campingflächen ist kostenpflichtig und nicht im Eintrittspreis für das Festivalgelände enthalten. Es gelten die jeweils gültigen Preise, die vom Veranstalter bekannt gemacht werden.
Anweisungen der Ordnungskräfte
Den Anweisungen der Ordnungskräfte ist jederzeit Folge zu leisten.
Zugang zum Festivalgelände
Der Zutritt zum Festivalgelände ist nur mit einem angelegten, unbeschädigten Festivalbändchen und einer gültigen Eintrittskarte oder einem Festivalpass gestattet. Offensichtlich betrunkene oder vergleichbar auffällige Besucher haben keinen Anspruch auf Einlass.
Sicherheitskontrollen und verbotene Gegenstände
Beim Betreten des Festivalgeländes werden alle Personen einer Sicherheitskontrolle (Bodycheck) unterzogen.
Verbotene Gegenstände umfassen, aber sind nicht beschränkt auf:
– Große Taschen und Rucksäcke (ausgenommen explizit erlaubte Taschen)
– Getränke und Flüssigkeiten jeglicher Art
– Helme
– Waffen aller Art (Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen)
– Sägen, Äxte, Beile und ähnliches Werkzeug
– Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände
– Sitzmöbel (z.B. Stühle, Styroporwürfel)
– Professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment
– Notebooks, Tablets
– Laserpointer
– Sperrige Gegenstände (z.B. Fahnenstangen, Regenschirme, Selfie-Sticks)
Erlaubte Gegenstände sind:
– Portemonnaies
– Schlüssel
– Kleine Gürtel- und Bauchtaschen
– Mobiltelefone
– Durchsichtige Rucksäcke (Clear Bags) bis zu einer Größe von DIN A4
– Leere faltbare Trinkflaschen
– Auf dem Festivalgelände gibt es kostenfrei nutzbare Trinkwasserzapfstellen.
Das Mitführen verbotener Gegenstände kann zur Abweisung oder zum Ausschluss des Besuchers führen. Bestimmte Gegenstände können kostenpflichtig in begrenzt verfügbaren Schließfächern deponiert werden.
Sicherheit und Ordnung
- Fluchtwege und Treppen sind jederzeit freizuhalten und dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden.
- Das Mitführen von Tieren ist auf dem Festivalgelände untersagt.
- Abfälle sind in die dafür bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen.
- Das Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten ist verboten.
- Mutwillige Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen werden als Vandalismus verfolgt.
- Das Betreten und Besteigen von Wallanlagen, Zäunen, Lichtmasten, Gebäuden, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen ist verboten.
- Personen ohne Berechtigung auf dem Veranstaltungsgelände werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.
- Es ist Rücksichtnahme gegenüber anderen Festivalbesuchern zu üben.
- Jede Gefährdung anderer Besucher, insbesondere durch „Crowd-Surfen“, „Circle/Wall of Death“, „Pogo-Tanzen“ oder das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, ist strengstens untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung.
Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für in Schließfächern deponierte Gegenstände.
Jugendschutz
Auf allen Veranstaltungsflächen gilt das Jugendschutzgesetz.
Ausschluss von der Veranstaltung
Die Nichtbefolgung dieser Hausordnung kann zum vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen. Mit dem Ausschluss verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises besteht nicht.
Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so gilt § 306 BGB.
Alternative Streitbeilegung für VerbraucherInnen
Für online erworbene Tickets weist der Veranstalter darauf hin, dass die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitstellt (https://ec.europa.eu/consumers/odr/). Die E-Mail-Adresse des Veranstalters lautet: info@nibirii.com.
Der Veranstalter ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.